ERP-Einführung

Pro und Kontra Bonus-/Malus-Regelungen

Folge 28

Lesedauer: 3 Minuten

25. Februar 2023 von Norbert Gronau

Pro und Kontra Bonus-/Malus-Regelungen

In Verträgen über komplexe IT-/Reorganisationsprojekte sind Festpreise hinsichtlich der zu erreichenden Leistungen anzustreben. Um diese zu erreichen, können Bonus-/Malus-Regelungen verwendet werden. Diese Folge befasst sich mit den Vor- und Nachteilen dieser Regelungen.

Eine Bonus-/Malus-Regelung kann so ausgestaltet werden, dass bei Unterschreiten des vereinbarten Dienstleistungsvolumens die nicht geleisteten Tage dem Dienstleister dennoch, zum Beispiel zur Hälfte, bezahlt werden. Dann hat dieser ein erhebliches Interesse, seine durchschnittlichen Erlös je Personentag zu steigern. Auch der Kunde ist an dieser Lösung interessiert, denn er zahlt für die gleiche Leistung im Endeffekt weniger Geld. Verbraucht der Dienstleister mehr Personentage, ohne dass diese durch Change Requests gesondert vom Kunden beauftragt wurden, so wird für diese Personentage abgestuft ein geringerer Betrag bezahlt. Je höher die Überschreitung ist, umso geringer wird der für die überschießenden Tage gezahlte Tagessatz. 

Zu den Vorteilen einer Bonus-Malus-Regelung gehört, dass die eingesetzten Berater extrem motiviert sind, in der veranschlagten Zeit mit der beschriebenen Aufgabe fertig zu werden. Somit wird erreicht, dass der Dienstleister bei der Einhaltung der Budgetvorgaben aktiv mitwirkt. Die Projektleitung des Anwenders muss daher weniger Aufwand in die Steuerung von Qualität und Budget stecken.

Allerdings kann bei knapper werdenden Budgets und einer eingerichteten Bonus-/Malus-Regelung die Stimmung im Projektteam schlechter werden: Der Dienstleister wird nur noch diejenigen Arbeiten erledigen, die seines Erachtens zur Fertigstellung des Projektes erforderlich sind. Wenn dann der Vertrag unsauber beschreibt, welche Leistungen das sind, kommt die Projektleitung in Schwierigkeiten. Daher muss der Projektvertrag sehr präzise formuliert werden, um zu erkennen, ob die Aufgabe wirklich erledigt wurde.

Auch das Festlegen eines bestimmten Zieldatums kann sich als schwierig herausstellen, wenn keine Verantwortung für das Erreichen dieses Zieltermins beim Dienstleister liegt. Dem muss durch gezielte Steuerung auf Arbeitspaketebene und durch Meilensteine entgegengewirkt werden. Dies erhöht allerdings den Aufwand der Projektleitung.

Wenn keine Bonus-/Malus-Regelung vereinbart ist, kann es vorkommen, dass im Projekt Nebenleistungen erbracht werden, „ weil die Berater gerade da sind“, obwohl sie wenig relevant für den Projekterfolg sind. Auch könnten Berater des Dienstleisters in Versuchung geraten, dem Kunden weitere Dienstleistungen anzubieten, weil diese für den Projekterfolg unabdingbar seien. 

Insgesamt sollte immer dann eine Bonus-/Malus-Regelung in den Projektvertrag aufgenommen werden, wenn die vertraglichen Pflichten sauber definiert sind und die jeweils zu erreichenden Ziele sauber heruntergebrochen wurden. Dann kann diese Regelung ihre Aufgabe erfüllen. Ist das nicht möglich, muss auf diese Regelung verzichtet werden.

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Univ.-Prof. Dr.-Ing. habil. Norbert Gronau ist Inhaber des Lehrstuhls für Prozesse und Systeme
an der Universität Potsdam. Er ist häufiger Keynote Speaker und Gründer der auf Trusted Advisory spezialisierten Potsdam Consulting Advisory GmbH. E-Mail: .

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