Ab 2023 müssen EU-Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsmaßnahmen offenlegen. Diese verpflichtet das Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Ab 1. Januar 2024 müssen Firmen mit mindestens 250 Mitarbeitern ihre Bilanz zu Umwelt, Soziales und Unternehmensführung veröffentlichen. Die CSRD verpflichtet auch zur Offenlegung der CO₂-Emissionen durch die Firmenflotte.