1. Steuerliche Anpassungen außerhalb des ERP-Systems? Im Jahresabschluss werden steuerliche Abweichungen von handelsrechtlichen Wertansätzen häufig außerhalb des ERP-Systems ermittelt und in Excel fortgeschrieben. So bildete ein Unternehmen handelsrechtlich eine Drohverlustrückstellung von 50 Mio. Euro, die steuerlich grundsätzlich nicht angesetzt werden darf. Die steuerliche Korrektur lag ausschließlich in mehreren Excel-Dateien. Bei einer späteren Prüfung mussten unterschiedliche Versionen abgestimmt und die Verbindung zum ursprünglichen Geschäftsvorfall aufwendig rekonstruiert werden. Das Praxisproblem liegt damit im Medienbruch: Der handelsrechtliche Wert befindet sich im ERP-System, der steuerliche Wert und seine Herleitung dagegen außerhalb. Unterschiedliche Bearbeitungsstände und manuelle Abstimmungen erschweren die Nachvollziehbarkeit. Hinzu kommen Anforderungen der GoBD an Nachvollziehbarkeit und Unveränderbarkeit. Der Tax Ledger als ...