Buchhaltung ist selten lustig, doch meistens notwendig. Finanzbeamte und andere unangenehme Personen wollen wissen, was man das ganze Jahr über gemacht hat. Weil niemand die Flut der zumeist sinnlos überregulierten und völlig unverständlichen Steuergesetze in Deutschland versteht, bedient man sich zweckmäßigerweise eines Steuerberaters.
„Nehmen Sie doch diese einfache Software“
Der Steuerberater war fix angeheuert und lächelte milde bei einem Belegvolumen von circa 2.500 Belegen im Jahr. Er sagte: „Nehmen Sie doch einfach die Software X und erfassen da Ihre Belege und schreiben darin Ihre Rechnungen, den Rest machen wir!“ Gesagt, getan, und alles war prima bis zum Jahresabschluss.
Aus gefühltem Gewinn wurde ein erheblicher Verlust
Das Erschrecken war groß, als die vorläufige Bilanz, die der Steuerberater mithilfe einer weißrussischen Hilfskraft aufgestellt hatte, auftauchte. Aus dem sicher geglaubten Gewinn war ein kräftiger Verlust geworden. Der Steuerberater zuckte mit den Achseln und verwies auf seine weißrussische Hilfskraft; diese habe alles richtig gemacht.
Das Drama mit den Optionsfeldern
Eine hastig anberaumte Zoom-Sitzung offenbarte das Problem. Die weißrussische Hilfskraft hatte die von der Software angebotene Frage „Wollen Sie auch festgeschriebene Buchungen übernehmen“ ignoriert. Damit waren wesentliche Umsätze nicht in der Buchhaltung gelandet. Nachdem Steuerberater und Hilfskraft überzeugt werden konnten, dass auch festgeschriebene Umsätze übernommen werden, konnte die Buchhaltung schnell ins Reine gebracht werden.
Dr. ERPel meint: Es ist stets hilfreich, wenn man sich mit der Software, die man seinen Kunden empfiehlt, auch mal selbst auseinandersetzt. Dies gilt sicherlich auch für diesen Steuerberater.
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